Unter welchem Abschnitt ist die Löslichkeit in Ph. Eur geregelt?

Antwort

Die Löslichkeit ist im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) unter dem Abschnitt "Allgemeine Kapitel" geregelt. Genauer gesagt, findest du die Informationen zur Löslichkeit im Kapitel 5.11 "Definitionen und allgemeine Bestimmungen". Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Arzneibuch-Kommission: [Ph. Eur.](https://www.edqm.eu/en/european-pharmacopoeia-ph-eur-9th-edition)

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